Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer (München) erhalten? – Geben Sie die Unterlassungserklärung nicht ungeprüft ab. Leisten Sie keine voreilige Zahlung !

Die auf Abmahnungen wegen Filesharing (Peer-to-Peer / P2P) spezialisierte Kanzlei Waldorf Frommer aus München, mahnt aktuell Anschlussinhaber ab, die den Film Edge of Tomorrow heruntergeladen haben.

Geben Sie die Unterlassungserklärung nicht ungeprüft ab und leisten Sie keine voreilige Zahlung. Lassen Sie sich anwaltlich beraten und Ihre Interessen von uns vertreten. Versäumen Sie in keinem Fall die gesetzten, kurzen Fristen.

1. Wie ist das Schreiben von der Kanzlei Waldorf Frommer aufgebaut?

Das Abmahnschreiben der Kanzlei Waldorf Frommer München besteht inkl. Anlagen regelmäßig aus ca. 14 Seiten. Neben einem Anschreiben enthält das Schreiben als Anlage zudem ein Angebot zum Abschluss eines Unterlassungsvertrages, einen sogenannten Ermittlungsdatensatz, einen gerichtlichen Gestattungsbeschluss sowie einen Überweisungsträger.

Zunächst wird der Sachverhalt der Abmahnung dargelegt, das verletzte Werk benannt und mitgeteilt, dass nach dem zivilrechtlichen Auskunftsverfahren des nach § 101 Abs. 9 UrhG vorgesehenen richterlichen Gestattungsverfahrens Ihnen der Anschluss, über den die vermeintliche Urheberrechtsverletzung begangen worden sei, zugeordent worden ist.

Im nächsten Schritt legt die Kanzlei Waldorf Frommer die rechtlichen Konsequenzen dar und geht auf die sogenannte sekundäre Darlegungslast ein.

Daraufhin werden die Forderungen und deren Zusammensetzung aufgeschlüsselt. Waldorf Frommer fordert neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auch Schadensersatz und Aufwendungsersatz (Ersatz der Rechtsverfolgungskosten). Dabei legt Waldorf Frommer regelmäßig eine 1,3 Geschäftsgebühr gem. Ziffer 2300 VV RVG zzgl. Auslgenpauschale gem. Ziffer 7002 VV RVG an. Da die Mandantin der Kanzlei Waldorf Frommer zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, wird dei Geltendmachung der Umsatzsteuer in Höhe von 19 % nicht in Ansatz gebracht.

Die Kanzlei Waldorf Frommer setzt sodann regelmäßig sehr kurze Fristen. Die erste Frist betrifft die Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung. Die zweite Frist betrifft die Zahlungsfrist. Die Fristen sollten in keinem Fall unbeachtet verstreichen. Andernfalls kann es zu deutlich höhren Kosten kommen, z.B. dadurch, dass die Ansprüche in einem Verfügungsverfahren oder einem Hauptsacheverfahren gerichtlich durchgesetzt werden.

2. Was ist zu tun?

Es wird davon abgeraten, die Angelegenheit vorschnell ohne anwaltliche Hilfe unbeachtet zu lassen oder die Unterlassugnserklärung, wie vorgelegt, abzugeben. Entweder ist die Unterlassungserklärung bereits nach erfolgter Prüfung überhaupt nicht oder zumindest modifiziert abzugeben. Hierbei ist besondere anwaltliche Sorgfalt an den Tag zu legen. Auch wenn die geforderte Zahlung unmittelbar „wehtut“, so birgt die Unterlassungserklärung den deutlich gewichtigeren und in seiner Konsequenz gefährlicheren Teil.

Die strafbewehrte Unterlassungserklärung ist ein privatrechtlicher Vertrag. In diesem vereinbaren die Parteien, dass bei einer Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe fällig wird. Diese kann pro Verstoß mehrere tausend Euro betragen und ist daher mit besonderer Vorsicht zu behandeln. Das Verhältnis von Zahlung und Unterlassungserklärung kann mit dem Bild eines Eisberges auf hoher See verglichen werden. Den kleinsten Teil des Eisberges, nämlich die geforderte Zahlung, befindet sich sichtbar und gut erkennbar oberhalb der Wasseroberfläche. Der an sich viel weitreichendere, größere und damit potentiell deutlich gefährlichere Teil befindet sich, jedoch zunächst unsichtbar, unterhalb der Wasseroberfläche. Daher ist auf diesen Teil im Rahmen der Erledigung besonders zu achten.

Da die Unterlassungserklärung mindestens 30 Jahre Gültigkeit hat und nach Abgabe in keinem Fall gegen diese verstoßen werden darf, bildet bei der Fallerledigung die Modifizierung den bedeutendsten Teil. Die Modifizierung der Unterlassungserklärung sollte daher durch einen auf das Urheber- und Medienrecht erfahrenen Rechtsanwalt vorgenommen werden, damit hier keine Fehler mit weitreichenden Konsequenzen erfolgen.

Die Rechtsprechung ist in den Fällen des Filesharings uneinheitlich und folglch unübersichtlich. Die Chancen der Verteidigung und damit die Strategie hängt maßgeblich von dem zuständigen Gerichtsbezirk und dessen Rechtssprechung ab. Daher ist die Kenntnis der Rechsprechung unablässig.

Gerne helfen wir Ihnen gegen eine günstige Pauschale im Rahmen er außergerichtlichen Vertretung, Ihre Interessen bestmöglich zu wahren. Nehmen Sie schnell und unverbindlich einen ersten Kontakt zu uns auf:

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