Derweil hat das LG Hamburg sein Urteil in dem Hauptsacheverfahren in Sachen Recep Tayyip Erdogan ./. Jan Böhmermann verkündet.

Das LG Hamburg hat seine Entscheidung aus dem Einstweiligen Verfügungsverfahren im Kern bestätigt. Wie gegenüber der Süddeutschen Zeitung in einer Stellungnahme bereits geäußert, war die Entscheidung im Kern zu erwarten.

Weitere Einzelheiten und Hintergründe finden Sie auch in unserem älteren Beitrag hier: Erdogan vs. Böhmermann

Es ist zu erwarten, dass die Angelegenheit damit nicht erledigt ist. Vielmehr wird die Sache voraussichtlich den weiteren Instanzenzug bis zum Bundesverfassungsgericht nehmen.

Weitere Einzelheiten in Kürze.

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